Montag, 15. Oktober 2012

Berufliche Perspektive und Preußische Zensur

Leseprobe aus: Renate Hupfeld: Theodor Althaus (1822 - 1852) - Revolutionär in Deutschland


Ende September 1846 wurde „Eine Rheinfahrt im August“ mit dem Untertitel „Den Kölnern, den Schleswigholsteinern, Allen die den Rhein lieben gewidmet“, gedruckt, auch diesmal wieder beim Schünemann Verlag in Bremen.
In dem Zusammenhang erfolgte eine Einladung von den Redakteuren der „Weser-Zeitung“, deren Verleger ja auch Schünemann war. Man wollte den jungen Literaten, der seit zwei Jahren regelmäßig brillante Texte lieferte, persönlich kennenlernen und mit ihm über eine ständige Mitarbeit in der Redaktion reden. Das waren attraktive Aussichten und eine Übersiedlung nach Bremen hatte zudem wegen der Erinnerung an die jahrelange Tätigkeit von Großvater Dräseke an der dortigen Gemeinde St. Ansgarii einen ganz besonderen Stellenwert. Drei Tage brauchte die „Miethskutsche“ durch Sand- und Heidewege.
Das Gespräch fand statt, doch die Redakteure der „Weser-Zeitung“ waren keinesfalls in allen Punkten mit Theodor einig. Seine politischen Ziele gingen über das hinaus, was eine Tageszeitung sich seinerzeit in Bremen leisten konnte. Man einigte sich auf eine befristete Mitarbeit, zunächst für ein halbes Jahr. Der Vertrag sollte sofort in Kraft treten.
Doch dann traf Theodor Althaus das Missgeschick gleich in zweierlei Weise. Er wurde ernsthaft krank und war monatelang nicht arbeits- und noch weniger reisefähig. Und noch schlimmer war, dass die „Rheinfahrt“ vom Oberzensurgericht Preußen verboten wurde. Schünemann wurde aufgefordert, die Vertreibung der Schrift sofort zu stoppen, andernfalls werden Sanktionen folgen. Eine schriftliche Eingabe des Verfassers an den preußischen Innenminister blieb trotz glänzender Argumentation ohne Erfolg.
Unter diesen Umständen distanzierte sich Schünemann, um weiteren Schwierigkeiten mit den preußischen Behörden aus dem Weg zu gehen. Man verschob das Inkrafttreten des Vertrages bis auf Weiteres. 

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