Ende September 1846 wurde „Eine
Rheinfahrt im August“ mit dem Untertitel „Den Kölnern, den
Schleswigholsteinern, Allen die den Rhein lieben gewidmet“, gedruckt, auch
diesmal wieder beim Schünemann Verlag in Bremen.
In dem
Zusammenhang erfolgte eine Einladung von den Redakteuren der „Weser-Zeitung“,
deren Verleger ja auch Schünemann war. Man wollte den jungen Literaten, der
seit zwei Jahren regelmäßig brillante Texte lieferte, persönlich kennenlernen
und mit ihm über eine ständige Mitarbeit in der Redaktion reden. Das waren
attraktive Aussichten und eine Übersiedlung nach Bremen hatte zudem wegen der
Erinnerung an die jahrelange Tätigkeit von Großvater Dräseke an der dortigen
Gemeinde St. Ansgarii einen ganz besonderen Stellenwert. Drei Tage brauchte die
„Miethskutsche“ durch Sand- und Heidewege.
Das Gespräch
fand statt, doch die Redakteure der „Weser-Zeitung“ waren keinesfalls in allen
Punkten mit Theodor einig. Seine politischen Ziele gingen über das hinaus, was
eine Tageszeitung sich seinerzeit in Bremen leisten konnte. Man einigte sich
auf eine befristete Mitarbeit, zunächst für ein halbes Jahr. Der Vertrag sollte
sofort in Kraft treten.
Doch dann traf
Theodor Althaus das Missgeschick gleich in zweierlei Weise. Er wurde ernsthaft
krank und war monatelang nicht arbeits- und noch weniger reisefähig. Und noch
schlimmer war, dass die „Rheinfahrt“ vom Oberzensurgericht Preußen verboten
wurde. Schünemann wurde aufgefordert, die Vertreibung der Schrift sofort zu
stoppen, andernfalls werden Sanktionen folgen. Eine schriftliche Eingabe des
Verfassers an den preußischen Innenminister blieb trotz glänzender
Argumentation ohne Erfolg.
Unter diesen
Umständen distanzierte sich Schünemann, um weiteren Schwierigkeiten mit den
preußischen Behörden aus dem Weg zu gehen. Man verschob das Inkrafttreten des
Vertrages bis auf Weiteres.
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