Trotz der Bedenken des
Hannoverschen Ministeriums waren die „Grundrechte des Deutschen Volkes“ mit
Einführungsgesetz, datiert am 27. Dezember 1848 und unterschrieben vom
Reichsverweser Erzherzog Johann sowie von den Reichsministern H. v. Gagern, v.
Peucker, v. Beckerath, Duckwitz und R. Mohl, in Frankfurt verkündet worden. Die
Bestimmungen in den acht Artikeln bildeten die Grundlage für das Zusammenleben
im demokratischen Staatengebilde, vor allem die Freiheit der Person, Aufhebung
der Standesunterschiede, Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse, des
Glaubens, der Wissenschaft und Lehre, Versammlungsfreiheit und nicht zuletzt
die Unabhängigkeit der Gerichte.
In den
Druckereien der verschiedenen deutschen Länder, u.a. bei J. G. Heyse in Bremen und bei Lehnhardt in
Mainz, war der Gesetzestext in aufwändiger Gestaltung verlegt und in den Ländern verteilt worden. Die
Abonnenten der „Zeitung für Norddeutschland“ erhielten als Gratisbeilage ein
schön gestaltetes Plakat mit Wappenvogel und Zierrahmen, gedruckt bei den
Gebrüdern Jänecke. Dieses Schmuckstück wurde zu Hunderten in den Buchhandlungen
verkauft und hing nun in Hannover an allen öffentlichen Orten aus. Auch in dem
Café, in dem Althaus seit den Ermahnungen der Schwester jeden Abend nach
Fertigstellung der Ausgabe für den nächsten Tag ein Ruhestündchen verbrachte,
war es an der Wand angebracht. Mit Genugtuung stellte er fest, dass es ständig
abgehängt und studiert wurde und von Hand zu Hand ging. Es war nun Sache der
einzelnen Regierungen, das gesamtdeutsche Gesetzeswerk in den jeweiligen
Ländern zu publizieren und umzusetzen.
Der 21. Januar
1849 war ein Sonntag. Nicht nur wegen des strahlenden Winterwetters war es ein
ganz besonderer Tag. Nach einem Aufruf Adolf Menschings vom Hannoveraner
Volksverein, der nach dem März 1848 aus den wöchentlichen Versammlungen im
Ballhof hervorgegangen war, sollte in der Stadt die Anerkennung der Grundrechte
des deutschen Volkes gefeiert werden. Theodor berichtete seiner Schwester von dem
„herrlichen politischen Sonnenschein“, den Hannover an dem Tage erlebte. Am
liebsten hätte er ihr die helle Morgensonne mit dem Brief hinüber nach Detmold
geschickt. Und noch viel lieber hätte er Elisabeth dabei gehabt, als er
nachmittags losging auf den Marktplatz, wo sich Menschen aus allen
Bevölkerungsgruppen versammelten, um für die Verkündung und Publizierung des
Reichsgesetzes im Königreich Hannover zu demonstrieren. Er war auch dabei, als
an die dreitausend Menschen vom Rathaus durch die Kramerstraße über den
Holzmarkt zum Neustädter Markt zogen, wo die Grundrechte für das deutsche Volk öffentlich
verlesen wurden.
Dieses eindrucksvolle
Votum der Hannoverschen Bevölkerung führte jedoch keineswegs dazu, dass die
gesamtdeutschen Grundrechte von der Regierung des Königreichs Hannover
anerkannt und publiziert wurden.
Auch die Presse
kämpfte für das Reichsgesetz, mit Ausnahme der „Hannoverschen Zeitung“, die als
Sprachrohr der Regierung galt. Innenminister Stüve selbst verfasste regelmäßig
Artikel für dieses Organ. Er hielt nach wie vor an seinen Bedenken fest und
wartete, wie in den Aktenstücken vom Dezember 1848 angekündigt, auf die
Entscheidung der Ständemitglieder, deren Wahl in diesen kalten und
schneereichen Januartagen in vollem Gange war.
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