Dienstag, 19. Februar 2013

1849 Ministerkrisis in Hannover




Mit dem erfreulichen Votum der zweiten Kammer waren jedoch keinesfalls Fakten im Zusammenhang mit der Publizierung der Reichsgesetze im Königreich Hannover geschaffen. Alle hofften, das Votum würde nach dem demokratischen Prinzip eine Auseinandersetzung nach sich ziehen.
Doch auch dieser Möglichkeit, aufeinander zuzugehen und einen Konsens zu schaffen, setzte das Ministerium einen Riegel vor. Am folgenden Tage reichten alle Minister bei König Ernst August ihre Entlassung ein.
Wie war dieser Rücktritt  zu verstehen? Waren es Gewissensgründe, war es Ratlosigkeit oder war es eine taktische Inszenierung?
Das fragte sich auch Althaus, der sich in Artikeln am 22. und 23. Februar das Geschehen vornahm. Inzwischen gab es nach einer kurzen Erklärung Stüve’s im Ständesaal ein weiteres Votum der zweiten Kammer, in der das Ministerschreiben vom 10. Februar mit 56 gegen 18 Stimmen ebenso klar abgelehnt und somit dem Ministerium von den gewählten Volksvertretern indirekt das Misstrauen ausgesprochen wurde.
„Die Ministerkrisis in Hannover“ sah Althaus, ausgehend von der tiefgreifenden Abkehr Österreichs und Preußens von der durch die Revolution in Gang gesetzten nationalen Entwicklungen, in Folge den Irritationen einiger kleinerer Staaten wie Württemberg, Kurhessen, Sachsen, Bayern und jetzt in Hannover als Schwankungen durch den Konflikt zwischen  „hemmenden Reaktionären“ und „treibenden Demokraten“.
Auf Stüve’s Kampf gegen die zweite Kammer bezogen sah Althaus den Gegensatz zwischen  „altconstitutioneller Doctrin“ und „auflebender Demokratie“ auf die Spitze getrieben, die Abkehr vom Prinzip der Volkssouveränität zugunsten der Souveränität des Königs.
Wie sollte es in Hannover weitergehen? König Ernst August reagierte zögerlich, indem er antwortete, er könne die Entlassung erst annehmen, wenn er in der Lage sei, ein entsprechendes neues Ministerium einzusetzen.  
Im weiteren Verlauf der Ministerkrisis kam es zu dem Geschehen, das Althaus im Artikel „Die Tragicomödie vom 8. März“ thematisierte. Der Advokat Grotefend hatte zu einer Kundgebung aufgerufen, in der demonstriert werden sollte, das hannoversche Volk stehe hinter dem derzeitig noch im Amt befindlichen Ministerium. Eine Abordnung sollte dem König eine Petition überbringen mit der Bitte, das Ministerium unter allen Umständen beizubehalten.
Es kam jedoch trotz intensiver Werbebemühungen in Stadt und Land nur ein kleines Häuflein Menschen, die sich mit diesem Anliegen identifizieren konnten. Andererseits gab es eine Gegendemonstration von Grundrechtsverfechtern, die mit hämischen Bemerkungen und Rufen Unruhe stifteten. Weil er fürchtete, man könnte diese Unruhe dem hannoverschen Volksverein anlasten, versuchte Adolf Mensching, der am 21. Januar 1849 zur Feier für die Anerkennung der Grundrechte aufgerufen hatte, auf die Menge beschwichtigend einzuwirken, indem er die Unruhestifter aufforderte, sich zurückzunehmen.
In seinem Blatt stellte Althaus die Veranstaltung als versuchte und missglückte Gegendemonstration zur Feier der Grundrechte im Januar dar und spottete, dass in der Leinstraße auf dem Weg zum Schloss das Häuflein so zusammengeschrumpft sei, dass  „das zu der imposanten Feier bestellte Musikcorps nur zur absichtlichen Persiflage“ diente. Er vergaß auch nicht zu erwähnen, dass die Angelegenheit für einen der Anwesenden rechtliche Folgen hatte. Damit meinte er wohl Dr. Adolf Mensching vom Volksverein. Der wurde verhaftet, verhört und von der königlichen Polizeidirektion Hannover wegen „Erregung eines Auflaufs oder Theilnahme an demselben“ zu drei Wochen Gefängnis verurteilt.
Mensching verbüßte die Strafe im Hannoverschen Stadtgefängnis. Die Vorgänge um seine Verhaftung schilderte er in einer Broschüre, um zu zeigen, wie weit das Königreich Hannover vom Zustand eines Rechtsstaates entfernt war.
Auch Theodor Althaus bekam Schwierigkeiten mit den hannoverschen Polizeibehörden. Er wurde wegen Beleidigung des Ministeriums zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt, gegen deren Verbüßung sein Advokat jedoch Aufschub erreichte. Seine kritische Haltung gegenüber Stüve und seinen Ministerkollegen sowie entsprechende Publikationen in seinem Blatt änderte er jedoch nicht.


Leseprobe aus:

Renate Hupfeld, Theodor Althaus - Revolutionär in Deutschland

Taschenbuch bei  http://www.text-und-byte.de/



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